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Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik

Unternehmensrichtlinie

1. EINFÜHRUNG

Dieser Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik hilft dabei, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und die Standards für Geschäftsverhalten von Fiery, LLC („Fiery“) einzuhalten. Von allen Mitgliedern des Vorstands, allen Beschäftigten, Bevollmächtigten, Subunternehmern und Beratern (hierin zusammen als „Mitarbeiter/innen“ bezeichnet) von Fiery und Fierys Tochtergesellschaften (hierin zusammen als das „Unternehmen“ bezeichnet) wird erwartet, dass sie diesen Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik lesen und verstehen, sich im Tagesgeschäft an diese Standards halten und sämtliche geltenden Richtlinien und Verfahren einhalten. Von allen Beschäftigten wird erwartet, dass sie dafür Sorge tragen, dass alle Bevollmächtigten und Subunternehmer diese Standards kennen, verstehen und einhalten.

Die in diesem Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik beschriebenen Prinzipien sind allgemein gehalten. Um genauere Anweisungen zu erhalten, sollten Sie alle in Frage kommenden Richtlinien und Verfahren des Unternehmens zu Rate ziehen. Bitte wenden Sie sich an Personalabteilung oder die Rechtsabteilung, wenn Sie Fragen dazu haben.

Nichts in diesem Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik, in den Richtlinien und Verfahren des Unternehmens oder in sonstiger einschlägiger (mündlicher oder schriftlicher) Kommunikation begründet oder impliziert einen Arbeitsvertrag oder ein Beschäftigungsverhältnis.


Wir haben uns verpflichtet, unsere Richtlinien und Verfahren regelmäßig zu überprüfen und zu aktualisieren.
Daher kann sich dieser Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik ändern. Dieser Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik hat Vorrang vor allen anderen derartigen Codizes, Richtlinien, Verfahren, Anweisungen, Praktiken, Regeln oder schriftlichen oder mündlichen Zusicherungen, soweit diese von diesem Kodex abweichen.

2. COMPLIANCE GEHT ALLE AN

Ein ethisch einwandfreies Geschäftsverhalten ist von kritischer Bedeutung für unser Geschäft. Als Mitarbeiter/in obliegt es Ihnen, diese Praktiken zu achten und sich an sie zu halten. Viele dieser Praktiken entsprechen den gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Verstöße gegen diese Gesetze und Vorschriften können mit erheblichen Haftpflichten für Sie, das Unternehmen, dessen Geschäftsführung und andere Beschäftigte verbunden sein.

Es gehört zu Ihren Aufgaben und zu Ihrer ethischen Verantwortung, dass Sie zur Durchsetzung dieses Kodex’ für Geschäftsverhalten und Ethik beitragen. Sie sollten aufmerksam auf mögliche Verstöße achten und mutmaßliche Verstöße bei der Personal- oder Rechtsabteilung melden. Sie müssen bei internen oder externen Untersuchungen mutmaßlicher Verstöße kooperieren. Repressalien, Bedrohungen oder Vergeltungsmaßnahmen gegen eine Person, die in gutem Glauben einen Verstoß oder einen mutmaßlichen Verstoß gegen geltendes Recht, diesen Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik oder sonstige Richtlinien des Unternehmens gemeldet hat, oder gegen eine Person, die eine Untersuchung oder ein Verfahren in Bezug auf besagten Verstoß unterstützt, sind verboten.

Verstöße gegen geltendes Recht, diesen Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik oder sonstige Richtlinien oder Verfahren des Unternehmens sind bei der Personalabteilung oder bei der Rechtsabteilung zu melden.


Verstöße gegen geltendes Recht, diesen Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik oder sonstige Richtlinien oder Verfahren des Unternehmens durch Mitarbeitende können Disziplinarmaßnahmen bis einschließlich der Kündigung nach sich ziehen.
Um herauszufinden, ob eine in Frage stehende Handlung angemessen ist, nutzen Sie bitte folgenden Test. Stellen Sie sich vor, die Formulierung, die Sie benutzen oder die Handlung, die Sie vollziehen, wird vollständig und mit allen Details und mit einem Foto von Ihnen in öffentlichen Medien publiziert. Wenn Ihnen die Vorstellung, dass diese Informationen öffentlich bekannt werden, unangenehm ist, sollten Sie Ihre Worte bzw. Ihre Handlungsweise vielleicht noch einmal überdenken.
In allen Fällen gilt: Wenn Sie sich über die Angemessenheit eines Vorfalls oder einer Handlung nicht sicher sind, suchen Sie bitte Hilfe bei der Auslegung der Bestimmungen zu diesen Praktiken und wenden Sie sich dazu an den Vice President of Human Resources oder an den General Counsel.

3. IHRE VERANTWORTUNG GEGENÜBER DEM UNTERNEHMEN

3.1 Allgemeine Verhaltensmaßstäbe

Das Unternehmen erwartet von allen Mitarbeitenden, dass sie mit Bedacht darauf achten, die Sicherheit und das Wohlergehen der Mitarbeitenden zu gewährleisten und ein von Zusammenarbeit geprägtes, effizientes, positives, harmonisches und produktives Arbeitsumfeld und eine entsprechende Geschäftsorganisation zu pflegen. Diese Maßstäbe gelten für die Arbeit auf unserem Betriebsgelände ebenso wie für die Arbeit an Außenstandorten, an denen wir unserer Geschäftstätigkeit nachgehen, für vom Unternehmen ausgerichtete geschäftliche und gesellschaftliche Veranstaltungen oder an jedem anderen Ort, an dem Sie das Unternehmen repräsentieren. Mitarbeitende, die zuwiderhandeln oder deren Leistungen unbefriedigend sind, können Abhilfemaßnahmen unterzogen werden, bis einschließlich der Kündigung. Bitte lesen Sie für nähere Informationen unser Personalhandbuch.

3.2 Geltendes Recht

Alle Mitarbeitenden müssen sich an sämtliche geltenden Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und aufsichtsrechtlichen Anordnungen halten. Mitarbeitende außerhalb der USA müssen zusätzlich zu den geltenden örtlichen Rechtsvorschriften die Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und aufsichtsrechtlichen Anordnungen der USA, einschließlich des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA) und des U.S. Export Control Act, einhalten. Alle Mitarbeitenden müssen sich in ausreichendem Umfang über die eigenen Pflichten betreffenden einschlägigen Vorschriften informieren, um potenzielle Risiken erkennen und einschätzen zu können, wann es angebracht ist, Beratung zu bestimmten Richtlinien und Verfahren des Unternehmens bei der Rechtsabteilung einzuholen.
Verstöße gegen Gesetze, Vorschriften, Verordnungen und Anordnungen können dazu führen, dass der/die Mitarbeiter/in strafrechtlich verfolgt oder zivilrechtlich haftbar gemacht wird, und können außerdem Disziplinarmaßnahmen durch das Unternehmen zur Folge haben. Solche Verstöße eines Einzelnen können auch zivil- und strafrechtliche Haftung des Unternehmens begründen oder das Geschäft schädigen.

3.3 Interessenkonflikte

Jede und jeder von uns trägt Verantwortung gegenüber dem Unternehmen sowie gegenüber Kolleginnen und Kollegen. Diese Pflicht hält uns zwar nicht davon ab, auch private Rechtsgeschäfte einzugehen und Investitionen zu tätigen, aber sie verlangt von uns, dass wir Situationen vermeiden, in denen sich ein Interessenkonflikt oder der Anschein eines Interessenkonflikts ergeben könnte. Das Unternehmen wird von vielen verschiedenen Personen und Organisationen genau beobachtet. Wir sollten stets danach streben, selbst den geringsten Anschein unkorrekten Verhaltens zu vermeiden.


Worin besteht ein Interessenkonflikt? Ein Interessenkonflikt besteht, wenn die Interessen oder der Nutzen einer natürlichen oder juristischen Person im Widerspruch zu den Interessen oder dem Nutzen des Unternehmens steht. Beispiele sind u. a.:

(3.3.1) Innerbetriebliche/außerbetriebliche Beschäftigung
Angesichts Ihrer Beschäftigung bei dem Unternehmen wird von Ihnen erwartet, dass Sie Ihre volle Aufmerksamkeit den Geschäftsinteressen des Unternehmens widmen. Es ist Ihnen untersagt, sich an Aktivitäten zu beteiligen, die Ihre Leistungsfähigkeit oder Verantwortlichkeiten gegenüber dem Unternehmen beeinträchtigen oder die anderweitig dem Unternehmen zuwider gehen oder dieses schädigen. Unsere Richtlinien verbieten es allen Beschäftigten, gleichzeitig mit ihrer Beschäftigung bei unserem Unternehmen eine Beschäftigung bei einem Lieferanten, Kunden, Entwickler oder Konkurrenten des Unternehmens anzunehmen oder sich an Aktivitäten zu beteiligen, die die Wettbewerbsposition eines Konkurrenten verbessern oder unterstützen. Außerdem müssen Sie dem Unternehmen alle Umstände offenbaren, die Sie in einen Interessenkonflikt mit den Geschäftsinteressen des Unternehmens bringen könnten. Bei Fragen zu dieser Vorschrift sollten Sie sich an Ihren unmittelbaren Vorgesetzten oder an die Personalabteilung wenden.

(3.3.2) Führungsämter außerhalb des Unternehmens
Als Verwaltungsratsmitglied bei einem anderen Unternehmen tätig zu sein, das im Wettbewerb mit dem Unternehmen steht, stellt einen Interessenkonflikt dar. Sie dürfen zwar als Verwaltungsratsmitglied bei einem Lieferanten, Kunden, Entwickler oder anderen Geschäftspartner des Unternehmens tätig sein, aber unsere Richtlinien verlangen, dass Sie sich zuerst die Genehmigung unserer Rechtsabteilung einholen, bevor Sie einen solchen Posten annehmen. Jede Vergütung, die Sie dafür erhalten, sollte Ihrer Verantwortung angemessen sein. Die Erteilung einer solchen Genehmigung kann von der Erfüllung bestimmter Handlungen abhängig gemacht werden.

(3.3.3) Geschäftsinteressen
Wenn Sie eine Investition in einen Kunden, Lieferanten, Entwickler oder Konkurrenten des Unternehmens in Erwägung ziehen, müssen Sie zunächst einmal sorgfältig darauf achten, dass diese Investition Ihre Pflichten gegenüber dem Unternehmen nicht kompromittiert. Bei der Entscheidung darüber, ob ein Konflikt besteht, müssen zahlreiche Faktoren abgewogen werden: zum Beispiel Art und Umfang der Investition, Ihre Fähigkeit, auf die Entscheidungen des Unternehmens Einfluss zu nehmen, Ihr Zugang zu vertraulichen Informationen des Unternehmens oder des jeweiligen anderen Unternehmens sowie die Art der Beziehung zwischen dem Unternehmen und dem jeweiligen anderen Unternehmen.

(3.3.4) Verbundene Personen

Als Faustregel gilt, dass Sie es vermeiden müssen, Geschäfte des Unternehmens mit Verwandten oder Ihnen nahe stehenden Personen zu machen oder mit einem Unternehmen, bei dem ein Verwandter oder eine Ihnen nahe stehende Person eine bedeutende Funktion ausübt. Als Verwandte gelten Ihr Ehegatte, Ihre Geschwister, Ihre Kinder, Ihre Eltern, Ihre Großeltern, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten, Ihre Kusinen und Vettern, Ihre Stieffamilie sowie Ihre Schwiegerfamilie. Als nahe stehende Personen gelten Personen, die in einer eheähnlichen Beziehung (auch gleichgeschlechtlich) oder anderweitig in einem Haushalt mit Ihnen leben.


Ist ein Rechtsgeschäft mit einer verbundenen Person unvermeidlich, sind Sie verpflichtet, die Art des Rechtsgeschäfts mit der verbundenen Person vollständig gegenüber dem Chief Financial Officer des Unternehmens offenzulegen, der solche Transaktionen mit verbundenen Personen überprüft und gegebenenfalls im Voraus schriftlich genehmigt. Sämtliche Geschäfte mit einer verbundenen Person müssen in einer Weise durchgeführt werden, dass das beteiligte andere Unternehmen nicht bevorzugt behandelt wird.


Das Unternehmen rät davon ab, Verwandte und nahe stehende Personen in Positionen oder Funktionen innerhalb derselben Abteilung zu beschäftigen und verbietet die Beschäftigung besagter Personen in Positionen, die finanziell abhängig sind oder finanziellen Einfluss ausüben können (z. B. eine Prüf- oder Kontrollbeziehung oder eine direkte Weisungsbeziehung). Ziel dieser Richtlinie ist es, die organisatorischen Beeinträchtigungen und Konflikte zu vermeiden, die das wahrscheinliche Ergebnis einer Beschäftigung von Verwandten oder einander nahe stehenden Personen sind, insbesondere bei einer direkten Weisungsbeziehung. Bei Fragen darüber, ob eine Beziehung unter diese Richtlinie fällt, obliegt es der Personalabteilung zu ermitteln, ob die tatsächliche Beziehung eines Bewerbers oder eines Versetzungskandidaten unter diese Richtlinie fällt. Die Personalabteilung hat alle von dieser Richtlinie betroffenen Bewerber und Versetzungskandidaten hierüber in Kenntnis zu setzen. Das absichtliche Zurückhalten von Informationen bezüglich einer verbotenen Beziehung bzw. Weisungsbeziehung kann Abhilfemaßnahmen zur Folge haben, bis einschließlich der Kündigung. Besteht eine verbotene Beziehung oder entwickelt sich eine verbotene Beziehung zwischen zwei Mitarbeitenden, so muss der Mitarbeitende in der jeweils höheren Position seinen direkten Vorgesetzten hierüber in Kenntnis setzen. Das Unternehmen behält sich vor, die Personen falls nötig so bald wie möglich zu trennen, sei es durch Versetzung oder Entlassung.

(3.3.5) Sonstige Situationen
Angesichts der Vielzahl möglicher Interessenkonflikte wäre es unpraktikabel zu versuchen, eine vollständige Liste aller denkbaren Situationen aufzustellen. Gibt ein vorgeschlagenes Rechtsgeschäft oder eine Situation Ihrer Ansicht nach Anlass zu Fragen oder Zweifeln, so wenden Sie sich bitte an die Personalabteilung.

3.4. Unternehmerische Chancen

Mitarbeitende dürfen Chancen, die ihnen durch die Verwendung von Firmeneigentum, Firmeninformationen oder der jeweiligen Position im Unternehmen bekannt werden, nicht zu eigenen persönlichen Gewinnzwecken ausnutzen, außer wenn die Chance vollständig schriftlich gegenüber der Geschäftsleitung des Unternehmens offengelegt wurde und diese die Verfolgung der besagten Chance ablehnt.

3.5. Schutz der vertraulichen Informationen des Unternehmens

Die vertraulichen Informationen des Unternehmens sind ein wertvolles Kapital. Zu den vertraulichen Informationen des Unternehmens gehören unter anderem Produktarchitekturen, Quellcodes, Produktpläne und Roadmaps, Namen und Listen von Kunden, Händlern und Mitarbeitenden sowie finanzielle Informationen. Diese Informationen sind Eigentum des Unternehmens und möglicherweise durch Patent-, Marken-, Urheber- und Betriebsgeheimnisschutzrechte geschützt. Sämtliche vertraulichen Informationen dürfen ausschließlich zu Geschäftszwecken des Unternehmens genutzt werden. Alle Mitarbeitenden müssen sie absichern.

ZU DIESER VERANTWORTUNG GEHÖRT AUCH, DIE VERTRAULICHEN INFORMATIONEN DES UNTERNEHMENS NICHT PREISZUGEBEN, ZUM BEISPIEL INFORMATIONEN BEZÜGLICH DER PRODUKTE ODER DES INTERNETGESCHÄFTS DES UNTERNEHMENS.

Sie sind außerdem dafür verantwortlich, alle mit der Rechtsabteilung geteilten oder an die Rechtsabteilung oder einen externen Syndikus gesendeten Unterlagen ordnungsgemäß mit dem Vermerk „Anwaltliche Schweigepflicht“ zu kennzeichnen. Zu dieser Verantwortung gehört auch der Schutz, die Sicherung und die ordnungsgemäße Vernichtung vertraulicher Informationen gemäß der Richtlinie des Unternehmens über die Führung und Verwaltung der Geschäftsbücher gemäß Abschnitt 3.7 in diesem Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik. Diese Verpflichtung gilt auch für vertrauliche Informationen Dritter, in deren Besitz das Unternehmen rechtmäßig im Rahmen von Geheimhaltungsvereinbarungen gelangt ist. Diesbezüglich wird auf die Richtlinie des Unternehmens über den Umgang mit vertraulichen Informationen anderer verwiesen, die in Abschnitt 4.4 dieses Kodex’ für Geschäftsverhalten und Ethik enthalten ist.

(3.5.1) Geheimhaltungsvereinbarung für firmeneigene Informationen und Erfindungen

Bei Ihrem Eintritt in das Unternehmen haben Sie eine Vereinbarung unterzeichnet, in der Sie sich zum Schutz und zur Geheimhaltung firmeneigener Informationen des Unternehmens verpflichten. Diese Vereinbarung ist während Ihrer Tätigkeit für das Unternehmen und darüber hinaus wirksam. Gemäß dieser Vereinbarung dürfen Sie die vertraulichen Informationen des Unternehmens ohne vorherige schriftliche Zustimmung eines hierzu befugten Unternehmensvertreters weder an Dritte weitergeben noch zum Vorteil Dritter verwenden.

(3.5.2) Offenlegung vertraulicher Informationen des Unternehmens

Zur Förderung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens können unsere vertraulichen Informationen gelegentlich gegenüber potenziellen Geschäftspartnern preisgegeben werden. Allerdings müssen potenzieller Nutzen und Risiken einer solchen Preisgabe im Vorfeld sorgfältig abgewogen werden. Wenn Sie in Rücksprache mit Ihrem Vorgesetzten und anderen zuständigen Mitgliedern der Geschäftsleitung entscheiden, dass die Preisgabe vertraulicher Informationen notwendig ist, müssen Sie anschließend die Rechtsabteilung einschalten, um sicherzustellen, dass vor der Preisgabe erst eine geeignete schriftliche Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet wird. Das Unternehmen hat Standard-Geheimhaltungsvereinbarungen, die für die meisten Preisgaben geeignet sind. Sie dürfen keine Geheimhaltungsvereinbarungen gegenüber Dritten unterzeichnen oder Änderungen an den üblichen Geheimhaltungsvereinbarungen des Unternehmens akzeptieren, ohne diese zuvor von der Rechtsabteilung prüfen und genehmigen zu lassen. Darüber hinaus müssen sämtliche Materialien des Unternehmens, die vertrauliche Informationen des Unternehmens enthalten, vor der Veröffentlichung oder dem Gebrauch von der Rechtsabteilung des Unternehmens geprüft und genehmigt werden. Des Weiteren müssen Angestellte alle ihre Veröffentlichungen oder Erklärungen außerhalb ihrer Arbeit für das Unternehmen, die als dem Unternehmen zurechenbar erscheinen oder interpretiert werden können, schriftlich und im Voraus von der Rechtsabteilung des Unternehmens prüfen und bestätigen lassen, und sie müssen den üblichen Haftungsausschluss enthalten, wonach die Publikation oder die Erklärung die Ansichten des jeweiligen Autors und nicht die des Unternehmens wiedergibt.

(3.5.3) Anfragen von Aufsichtsbehörden
Das Unternehmen und seine Mitarbeitende müssen bei angemessenen Anfragen und Untersuchungen von Regierungsbehörden kooperieren. In diesem Zusammenhang ist es jedoch wichtig, die gesetzlichen Rechte des Unternehmens in Bezug auf dessen vertrauliche Informationen zu schützen. Sämtliche Anfragen von Regierungsbehörden für Informationen, Unterlagen oder investigative Befragungen im Rahmen von Untersuchungen sind an die Rechtsabteilung des Unternehmens weiterzuleiten. Finanzielle Informationen dürfen nur mit vorheriger Genehmigung durch den Chief Financial Officer preisgegeben werden.

(3.5.4) Kommunikationsverantwortliche des Unternehmens
Es wurden spezielle Richtlinien eingeführt, die regeln, wer Informationen an die Presse und an die Finanzanalystenszene weitergeben darf. Das Unternehmen hat seinen Chief Executive Officer sowie den Chief Financial Officer zu offiziellen Kommunikationsverantwortlichen des Unternehmens für Finanzangelegenheiten ernannt. Das Unternehmen hat seine Abteilung für Unternehmenskommunikation (Corporate Communications Department) zu offiziellen Kommunikationsverantwortlichen für Marketing-, technische und ähnliche Informationen ernannt. Diese Kommunikationsverantwortlichen sind die einzigen Personen, die mit der Presse im Auftrag des Unternehmens kommunizieren dürfen. Alle Anfragen oder Anrufe von der Presse und von Finanzanalysten sind an die oben genannten zuständigen Stellen weiterzuleiten.

3.6 Verwendung des Firmenvermögens

(3.6.1) Allgemein
Der Schutz des Firmenvermögens ist eine wichtige treuhänderische Pflicht eines jeden Dienstleisters. Es ist sorgsam darauf zu achten, dass das Firmenvermögen nicht ohne angemessene Genehmigung unsachgemäß verwendet, an Dritte ausgeliehen oder verkauft oder gespendet wird. Alle Dienstleister sind für die sachgemäße Verwendung des Firmenvermögens verantwortlich und zum Schutz des Firmenvermögens gegen Verlust, Beschädigung, Missbrauch oder Diebstahl verpflichtet. Dienstleister, die gegen eine Bestimmung dieser Richtlinie verstoßen oder die beim Gebrauch von Vermögenswerten des Unternehmens ein schlechtes Urteilsvermögen an den Tag legen, müssen mit Disziplinarmaßnahmen nach alleinigem Ermessen des Unternehmens rechnen, bis einschließlich der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. der Geschäftspartnerschaft. Das Anlagevermögen des Unternehmens darf ausschließlich für Geschäftszwecke des Unternehmens verwendet werden. Die Dienstleister dürfen das Firmenvermögen weder für persönliche Zwecke nutzen, noch dürfen sie anderen Personen gestatten, das Firmenvermögen zu nutzen. Dienstleister, die Fragen zu dieser Vorschrift haben, sollten sich an die Personalabteilung des Unternehmens wenden.

(3.6.2) Physikalische Zugangskontrolle
Das Unternehmen hat physische Zugangskontrollen und wird auch in Zukunft solche Verfahren entwickeln, um die Privatheit der Kommunikation zu schützen, die Sicherheit der Kommunikationsgeräte des Unternehmens aufrecht zu erhalten, und die Einrichtungen des Unternehmens vor Diebstahl, Missbrauch und Vandalismus zu schützen. Sie sind persönlich für die Einhaltung der Zugangskontrollstufe verantwortlich, die in dem Betrieb, in dem Sie dauerhaft oder vorübergehend tätig sind, eingerichtet wurde. Sie dürfen den Zweck, zu dem die Zugangskontrolle eingerichtet wurde, weder vereiteln, noch seine Vereitelung verursachen.

(3.6.3) Finanzmittel des Unternehmens
Alle leitenden Angestellten und Mitarbeitenden sind für die Finanzmittel des Unternehmens, die er oder sie kontrolliert, persönlich verantwortlich. Bevollmächtigten, Subunternehmern und Beratern des Unternehmens darf die Ausübung der Kontrolle über die Finanzmittel des Unternehmens nicht gestattet werden. Die Finanzmittel des Unternehmens dürfen ausschließlich für die Geschäftszwecke des Unternehmens verwendet werden. Alle Mitarbeitenden müssen angemessene Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass das Unternehmen einen guten Gegenwert für die aufgewendeten Finanzmittel des Unternehmens erhält, und müssen richtige, vollständige und zeitnahe Aufzeichnungen über jede einzelne Aufwendung führen. Ausgabenberichte müssen exakt sein und zeitnah eingereicht werden. Die Mitarbeitenden dürfen die Finanzmittel des Unternehmens für keinerlei persönliche Zwecke verwenden.

(3.6.4) Computer und sonstiges Equipment
Das Unternehmen ist bestrebt, die Beschäftigten mit dem nötigen Equipment zur effektiven Erledigung ihrer Aufgaben auszustatten. Sie müssen dieses Equipment pfleglich behandeln und verantwortungsvoll und ausschließlich für Geschäftszwecke des Unternehmens nutzen. Wenn Sie das Equipment des Unternehmens bei sich zu Hause oder außerhalb des Betriebsgeländes nutzen, müssen Sie die nötigen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um es vor Diebstahl oder Beschädigung zu schützen, als wäre es Ihr eigenes. Bei Beendigung Ihres Beschäftigungsverhältnisses beim Unternehmen sind Sie verpflichtet, sämtliches Equipment des Unternehmens unverzüglich zurückzugeben. Computer und andere elektronische Geräte sind für Arbeitnehmer zugänglich, damit sie ihre Aufgaben erledigen und die Interessen des Unternehmens wahrnehmen können. All diese Computer und andere elektronische Geräte, egal, ob sie sich ganz oder nur teilweise auf dem Unternehmensgelände befinden oder nur mit Ausrüstung oder Mitteln des Unternehmens zugänglich sind, müssen für das Unternehmen vollständig zugänglich bleiben. Sie verbleiben im maximalen Rahmen, den das Gesetz erlaubt, einziges und ausschließliches Eigentum des Unternehmens.


Mitarbeitende dürfen keinen Schutz ihrer Privatsphäre in Bezug auf die mit einem elektronischen Kommunikationsgerät übermittelten oder auf einem elektronischen Kommunikationsgerät gespeicherten Informationen erwarten, wenn besagtes Gerät ganz oder teilweise dem Unternehmen gehört, von diesem gemietet oder betrieben wird oder dies im Auftrag des Unternehmens geschieht. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, behält sich das Unternehmen das Recht vor, jederzeit mit oder ohne Wissen, Zustimmung oder Genehmigung des Dienstleisters oder eines Dritten auf alle Informationen zuzugreifen, die von einem solchen elektronischen Kommunikationsgerät empfangen, übertragen oder gespeichert werden, und zwar durch und über seine Dienstleister oder andere Vertreter.

(3.6.5) Software
Die gesamte von den Mitarbeitenden für die Führung der Geschäfte des Unternehmens benutzte Software muss ordnungsgemäß lizenziert sein. Erstellen oder verwenden Sie niemals illegale oder nicht autorisierte Kopien von Software, weder im Büro noch zu Hause oder unterwegs, da dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen kann und daher möglicherweise Sie und das Unternehmen einer möglichen zivil- und strafrechtlichen Haftung aussetzt. Darüber hinaus müssen Mitarbeitende, die illegale oder unbefugte Softwarekopien verwenden, mit Disziplinarmaßnahmen bis einschließlich der Kündigung rechnen. Die IT-Abteilung des Unternehmens überprüft die Computer des Unternehmens regelmäßig darauf, ob ausschließlich genehmigte und lizenzierte Software installiert wurde. Jegliche nicht lizenzierte bzw. nicht unterstützte Software wird gelöscht.

(3.6.6) Nutzung von elektronischen Geräten
Ziel dieser Vorschrift ist es, sicherzustellen, dass die Mitarbeitenden elektronische Kommunikationsgeräte auf rechtmäßige, ethisch vertretbare und sachgemäße Weise nutzen. Diese Vorschrift betrifft die Pflichten und Anliegen des Unternehmens bezüglich des fairen und sachgemäßen Gebrauchs sämtlicher elektronischen Kommunikationsgeräte innerhalb der Organisation, einschließlich Computern, E-Mail, Internetverbindungen, Intranet und Extranet und sonstiger öffentlicher oder privater Netzwerke, Voicemail, Videokonferenzen, Faxgeräten und Telefonen.


Die Veröffentlichung oder Besprechung von Informationen über die Produkte oder das Geschäft des Unternehmens im Internet ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Chief Financial Officer des Unternehmens ist verboten. Jede andere Form der elektronischen Kommunikation, die von den Mitarbeitenden gegenwärtig oder zukünftig genutzt wird, unterliegt ebenfalls dieser Vorschrift. Es ist nicht möglich, jeden Standard und jede Regel zu nennen, die für die Nutzung elektronischer Kommunikationsgeräte gelten. Die Mitarbeitenden werden daher dazu aufgefordert, bei der Nutzung von Funktionen unserer Kommunikationssysteme jeweils ein gutes Urteilsvermögen anzuwenden.

3.7 Pflege und Verwaltung von Aufzeichnungen

Ziel dieser Vorschrift ist es, die geschäftlichen und rechtlichen Anforderungen des Unternehmens beim Umgang mit Aufzeichnungen zu regeln und zu vermitteln, einschließlich sämtlicher aufgezeichneten Informationen und unabhängig vom Medium oder den jeweiligen Charakteristika. Als Aufzeichnungen gelten Papierdokumente, E-Mails, Cloud-Speicher, USB-Laufwerke, CDs, Computerfestplatten, Disketten, Mikrofiches, Mikrofilme und alle sonstigen Medien. Das Unternehmen ist nach den kommunalen, bundesstaatlichen, US-Bundes-, internationalen und anderen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen zur Aufbewahrung bestimmter Aufzeichnungen und zur Einhaltung bestimmter Vorschriften beim Umgang mit seinen Aufzeichnungen verpflichtet. Zivil- und strafrechtliche Sanktionen für den Verstoß gegen diese Richtlinien können schwerwiegende Auswirkungen für Mitarbeitende und das Unternehmen haben. Die Missachtung dieser Richtlinien kann Disziplinarmaßnahmen bis hin zu und einschließlich der Beendigung des Vertragsverhältnisses und Einstellung der Geschäftsbeziehungen für den/die Mitarbeiter/in zur Folge haben, die im alleinigen Ermessen des Unternehmens liegen.

Die Aufbewahrung zu gerichtlichen Zwecken setzt die Verfahren zur Vernichtung von Dokumenten aus, um die relevanten Aufzeichnungen für Rechtsstreitigkeiten und regierungsamtliche Untersuchungen zu erhalten. Die Rechtsabteilung des Unternehmens bestimmt und gibt an, welche Arten von Aufzeichnungen oder Belegen des Unternehmens jeweils für gerichtliche Zwecke aufbewahrt werden sollen. Jeder Dienstleister muss diese Richtlinie einhalten. Halten sich Mitarbeitende nicht an diese Richtlinie, so müssen sie mit Disziplinarmaßnahmen bis einschließlich der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. der Geschäftsbeziehung nach alleinigem Ermessen des Unternehmens rechnen.
Die Rechtsabteilung des Unternehmens benachrichtigt Sie, falls Aufzeichnungen, für die Sie verantwortlich sind, zu gerichtlichen Zwecken aufbewahrt werden sollen. Sie müssen die nötigen Aufzeichnungen dann gemäß den Anweisungen der Rechtsabteilung des Unternehmens aufbewahren und schützen.

AUFZEICHNUNGEN ODER BELEGE, DIE ZU GERICHTLICHEN ZWECKEN AUFBEWAHRT WERDEN MÜSSEN, DÜRFEN UNTER KEINEN UMSTÄNDEN VERNICHTET, VERÄNDERT ODER MODIFIZIERT WERDEN.

Die Anordnung zur Aufbewahrung für gerichtliche Zwecke bleibt so lange wirksam, bis sie von der Rechtsabteilung des Unternehmens schriftlich aufgehoben wird. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ein Beleg für gerichtliche Zwecke aufbewahrt werden muss, sollten Sie den betreffenden Beleg vorerst aufbewahren und schützen und sich bei der Rechtsabteilung des Unternehmens über die weitere Vorgehensweise erkundigen.


Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu dieser Vorschrift an den General Counsel des Unternehmens.

3.9 Zahlungspraktiken

(3.9.1) Rechnungslegungspraktiken
Alle Transaktionen müssen vollständig, akkurat und in Übereinstimmung mit allen relevanten gesetzlichen Regelungen in den Berichten und Unterlagen des Unternehmens aufgezeichnet werden. Falsche oder irreführende Eintragungen, in den Geschäftsbüchern nicht erfasste Finanzmittel oder Vermögenswerte oder Zahlungen ohne angemessene Belege und Genehmigung sind streng verboten und verstoßen gegen die Unternehmensgrundsätze und gegen das Gesetz. Darüber hinaus müssen alle Belege eines Rechtsgeschäfts die Art des Geschäfts vollständig und wahrheitsgemäß beschreiben und zeitnah erfasst werden.

(3.9.2) Beiträge zu politischen Organisationen

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, seine Position oder wichtige Angelegenheiten den gewählten Vertretern und anderen öffentlichen Amtspersonen mitzuteilen. Es entspricht den Unternehmensgrundsätzen, sämtliche kommunalen, bundesstaatlichen, Bundes-, internationalen und sonstigen geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen über Beiträge zu politischen Organisationen voll und ganz einzuhalten. Die Finanzmittel oder Vermögenswerte des Unternehmens dürfen unter keinen Umständen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des General Counsel des Unternehmens und gegebenenfalls der Geschäftsführung des Unternehmens für politische Kampagnen oder politische Praktiken oder für Beiträge dazu verwendet werden.

(3.9.3) Bestechungsverbot
Unter keinen Umständen dürfen Mitarbeitende Zahlungsangebote, Zahlungen, Zahlungsversprechen oder Zahlungsgenehmigungen von Geldern, Geschenken oder sonstigen Dingen von Wert für Kunden, Lieferanten, Berater usw. anbieten, deren Absicht anscheinend in der direkten oder indirekten Beeinflussung einer Geschäftsentscheidung, einer Handlung oder Unterlassung, eines Betrugsversprechens oder einer Gelegenheit für eine Betrugsprovision besteht. Unaufwendige Geschenke, gelegentliche Geschäftsessen, Festveranstaltungen und Bewirtung verstoßen nicht gegen diese Vorschrift, vorausgesetzt, dass sie nicht übermäßig sind oder den Anschein der Unverhältnismäßigkeit wecken. Fragen dazu, ob eine bestimmte Zahlung oder ein Geschenk gegen diese Vorschrift oder gegen die Antibestechungsrichtlinie des Unternehmens verstößt, sollten direkt an die Personalabteilung oder die Rechtsabteilung gerichtet werden.

3.10 Antibestechungsrichtlinie

Das Unternehmen verlangt von seinen Mitarbeitenden die strikte Einhaltung des FCPA und aller geltenden Antibestechungs- bzw. Korruptionsbekämpfungsgesetze. Gemäß den Bestimmungen des FCPA zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung ist jedes korrupte Angebot, jede Zahlung, jedes Zahlungsversprechen und jede Genehmigung der Zahlung von Geldern, Geschenken oder Dingen von Wert an eine ausländische Amtsperson oder an eine ausländische politische Partei, einen ausländischen Wahlkandidaten oder an einen ausländischen Regierungsbeamten zu folgenden Zwecken gesetzwidrig: zur Beeinflussung einer Handlung oder Unterlassung der betreffenden Amtsperson oder Partei im Rahmen ihrer Amtsausübung; zur Anstiftung der ausländischen Amtsperson oder Partei, ihren Einfluss auf die Entscheidung einer ausländischen Regierung oder Behörde auszuüben, um dadurch einer Person Geschäfte zu verschaffen oder für sie die Fortführung von Geschäften zu sichern oder um direkte Geschäfte mit einer Person abzuschließen.


Alle Mitarbeitende in und außerhalb der USA sind für die Einhaltung des FCPA und der Verfahren verantwortlich, mit denen die Einhaltung der Gesetze zur Bestechungs- und Korruptionsbekämpfung gewährleistet werden soll. Von allen Führungskräften und direkten Vorgesetzten wird erwartet, dass sie die durchgehende Einhaltung des Gesetzes überwachen, um die Einhaltung höchster moralischer, ethischer und professioneller Maßstäbe des Unternehmens zu gewährleisten.
Zur Einhaltung dieser Maßstäbe gehört die Einhaltung der Antibestechungsrichtlinie des Unternehmens ebenso wie der Vorschrift über die Pflege und Verwaltung von Aufzeichnungen gemäß Abschnitt 3.8 dieses Kodex’ für Geschäftsverhalten und Ethik.


Bitte wenden Sie sich bei Fragen zu diesen Vorschriften an den General Counsel des Unternehmens.

3.11 Ausfuhrkontrollen

Eine Reihe von Ländern kontrolliert die Ziele, zu denen Produkte oder Software exportiert werden dürfen. Einige der strengsten Ausfuhrkontrollen gelten in den USA gegen Länder, die nach Ansicht der US-Regierung Feinde sind oder den internationalen Terrorismus unterstützen. Die US-Vorschriften sind komplex und gelten sowohl für die Ausfuhr aus den USA als auch für die Ausfuhr von Produkten aus anderen Ländern, sofern besagte Produkte Komponenten oder Technologien enthalten, deren Herkunft in den USA liegt. Für in den USA entwickelte Software gelten diese Vorschriften selbst dann, wenn die Software außerhalb der USA vervielfältigt und verpackt wird. Unter bestimmten Umständen kann eine mündliche Präsentation gegenüber ausländischen Staatsangehörigen, die technische Daten enthält, unter die Ausfuhrkontrollen der USA fallen. Die Rechtsabteilung kann Sie dazu beraten, in welche Länder die Produkte des Unternehmens nicht ausgeführt werden dürfen oder ob für eine vorgeschlagene technische Präsentation gegenüber ausländischen Staatsangehörigen eine Genehmigung der US-Regierung erforderlich ist.

4. PFLICHTEN GEGENÜBER UNSEREN KUNDEN UND LIEFERANTEN

4.1 Kundenbeziehungen

Wenn Sie bei Ihrer Tätigkeit mit Kunden oder potenziellen Kunden des Unternehmens Kontakt haben, ist es besonders wichtig, dass Sie sich darüber bewusst sind, dass Sie das Unternehmen gegenüber den Personen, mit denen Sie zu tun haben, repräsentieren. Handeln Sie in einer Weise, die für unsere Kunden wertvoll ist und die hilft, eine auf Vertrauen basierende Beziehung aufzubauen. Das Unternehmen und seine Mitarbeitende liefern seit vielen Jahren Produkte und Dienstleistungen und haben im Laufe der Jahre eine bedeutende Reputation aufgebaut. Diese Reputation schlägt sich im Firmenwert nieder und gehört zu unserem wichtigsten Kapital, und die Mitarbeitenden müssen so handeln, dass unsere Reputation gewahrt bleibt und verbessert wird.

4.2 Zahlungen oder Geschenke von Dritten

Unter keinen Umständen dürfen Mitarbeitende Zahlungsangebote, Zahlungen, Zahlungsversprechen oder Zahlungsgenehmigungen von Geldern, Geschenken oder sonstigen Dingen von Wert von Kunden, Lieferanten, Beratern usw. annehmen, deren Absicht anscheinend in der direkten oder indirekten Beeinflussung einer Geschäftsentscheidung, einer Handlung oder Unterlassung, eines Betrugsversprechens oder einer Gelegenheit für eine Betrugsprovision besteht. Unaufwendige Geschenke, gelegentliche Geschäftsessen, Festveranstaltungen und Bewirtung verstoßen nicht gegen diese Vorschrift und/oder die Antibestechungsrichtlinie, vorausgesetzt, dass sie nicht übermäßig sind oder den Anschein der Unverhältnismäßigkeit wecken. Fragen dazu, ob eine bestimmte Zahlung oder ein Geschenk gegen diese Vorschrift und gegen die Antibestechungsrichtlinie des Unternehmens verstößt, sind direkt an die Personalabteilung oder die Rechtsabteilung zu richten. Geschenke, die vom Unternehmen an Lieferanten oder Kunden übergeben werden oder die von Lieferanten oder Kunden entgegengenommen werden, sollten stets den Umständen angemessen sein und dürfen niemals von einer Art sein, die den Anschein der Unverhältnismäßigkeit wecken könnte. Art und Kosten müssen stets ordnungsgemäß in den Geschäftsbüchern und Aufzeichnungen des Unternehmens festgehalten werden.

4.3 Veröffentlichungen Dritter

Das Unternehmen abonniert zahlreiche Veröffentlichungen, die den Mitarbeitenden bei ihrer Arbeit hilfreich sind. Hierzu gehörten Newsletter, Nachschlagewerke, Online-Nachschlagedienste, Zeitschriften, Bücher und andere digitale und gedruckte Werke. Diese Werke sind generell urheberrechtlich geschützt, und die unbefugte Vervielfältigung und Verbreitung können Urheberrechte verletzen. Bevor Sie Publikationen oder wesentliche Teile daraus kopieren, müssen Sie zunächst die Zustimmung des Herausgebers der jeweiligen Veröffentlichung einholen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie eine Publikation vervielfältigen dürfen, wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung.

4.4 Umgang mit vertraulichen Informationen Dritter

Das Unternehmen pflegt vielfältige Geschäftsbeziehungen zu zahlreichen Unternehmen und Personen. Manchmal geben uns diese freiwillig vertrauliche Informationen über ihre Produkte oder Geschäftspläne, um das Unternehmen zum Eingehen einer Geschäftsbeziehung zu motivieren. In anderen Fällen kann es vorkommen, dass wir von Dritten die Angabe vertraulicher Informationen verlangen, damit das Unternehmen eine potenzielle Geschäftsbeziehung mit der betreffenden Partei beurteilen kann. Unabhängig von den Umständen müssen wir im Umgang mit vertraulichen Informationen Dritter besonders sorgsam und verantwortungsvoll sein. Beim Umgang mit derartigen vertraulichen Informationen müssen wir uns an unsere Verträge mit besagten Dritten halten. Lesen Sie zu diesem Thema auch die Vorschrift des Unternehmens über die Pflege und Verwaltung von Aufzeichnungen gemäß Abschnitt 3.7 dieses Kodex’ für Geschäftsverhalten und Ethik.

(4.4.1) Geeignete Geheimhaltungsvereinbarungen
Vertrauliche Informationen gibt es in vielen Formen. Eine mündliche Präsentation über die Entwicklungspläne für ein Produkt des Unternehmens kann geschützte Betriebsgeheimnisse enthalten. Eine Kunden- oder Beschäftigtenliste kann ein geschütztes Betriebsgeheimnis sein. Eine Vorführung von einer Alpha-Version einer neuen Software des Unternehmens kann Informationen enthalten, die durch das Betriebsgeheimnis und durch das Urheberrecht geschützt sind.

Sie dürfen niemals von Dritten angebotene Informationen annehmen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die aus dem Kontext oder den Umständen heraus vertraulich zu sein scheinen, sofern nicht eine geeignete Geheimhaltungsvereinbarung mit der die Informationen anbietenden Partei geschlossen wurde.

DIE RECHTSABTEILUNG KANN PASSENDE GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNGEN FÜR JEDE BESONDERE SITUATION ZUR VERFÜGUNG STELLEN UND KOORDINIERT DIE ORDNUNGSGEMÄSSE AUSFERTIGUNG SOLCHER VEREINBARUNGEN FÜR DAS UNTERNEHMEN.

Selbst nach Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung sollten Sie nur die Informationen annehmen, die für die Erfüllung des entsprechenden Zwecks notwendig sind, zum Beispiel für die Entscheidung darüber, in Geschäftsverhandlungen einzusteigen. Wenn detailliertere oder umfassendere vertrauliche Informationen angeboten werden, die für Ihren unmittelbaren Zweck nicht notwendig sind, sollten Sie diese nicht annehmen.

(4.4.2) Wissenswertes
Nachdem die vertraulichen Informationen eines Dritten gegenüber dem Unternehmen preisgegeben wurden, sind wir dazu verpflichtet, uns an die Bedingungen der entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarung zu halten und den Gebrauch besagter Informationen nur auf den spezifischen Zweck zu beschränken, zu dem diese preisgegeben wurden, und wir dürfen diese Informationen nur an diejenigen Mitarbeitende weitergeben, die diese Informationen kennen müssen. Alle Mitarbeitende, die an einer potenziellen Geschäftsbeziehung mit einem Dritten beteiligt sind, müssen die Beschränkungen zum Gebrauch und Umgang mit vertraulichen Informationen kennen und strikt einhalten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Rechtsabteilung.

(4.4.3) Notizen und Berichte
Bei der Durchsicht der vertraulichen Informationen eines Dritten im Rahmen einer Geheimhaltungsvereinbarung ist es normal, dass man sich Notizen macht, Berichte verfasst, in denen die Ergebnisse der Durchsicht zusammengefasst sind und teils anhand besagter Notizen und Berichte Schlussfolgerungen über die Eignung einer Geschäftsbeziehung zieht. Notizen oder Berichte können jedoch von der Gegenseite preisgegebene vertrauliche Informationen enthalten und sollten daher nur so lange aufbewahrt werden, bis die Beurteilung der potenziellen Geschäftsbeziehung abgeschlossen ist. Folglich sollten diese Informationen entweder vernichtet oder zur Aufbewahrung oder Vernichtung an die Rechtsabteilung übergeben werden. Sie sollten wie jede andere Preisgabe von vertraulichen Informationen behandelt werden: Sie sind als vertraulich zu kennzeichnen und nur an die Mitarbeitenden weiterzugeben, die diese wirklich kennen müssen.

(4.4.4) Wettbewerbsrelevante Informationen
Sie sollten niemals versuchen, mit unlauteren Mitteln vertrauliche Informationen über Wettbewerber zu erlangen, und Sie sollten niemals einen Wettbewerber kontaktieren, um seine vertraulichen Informationen zu erhalten. Das Unternehmen kann zwar ehemalige Beschäftigte von Wettbewerbern beschäftigen und tut dies auch, aber wir erkennen an und respektieren, dass diese Mitarbeitenden dazu verpflichtet sind, keine vertraulichen Informationen ihrer früheren Arbeitgeber zu verwenden oder preiszugeben.

4.5 Auswahl von Lieferanten

Die Lieferanten des Unternehmens tragen bedeutend zu unserem Erfolg bei. Um ein Umfeld zu schaffen, in dem unsere Lieferanten zur Zusammenarbeit mit dem Unternehmen motiviert sind, müssen diese darauf vertrauen können, dass sie rechtmäßig und in ethisch einwandfreier Weise behandelt werden.
Gemäß den Vorschriften des Unternehmens werden Lieferungen aufgrund des Bedarfs, der Qualität, des Services, des Preises und der Konditionen gekauft. Richtlinie des Unternehmens ist es, wenn möglich, in einem Bieterverfahren bedeutende Lieferanten auszuwählen oder Verträge mit bedeutenden Lieferanten zu schließen. Unter keinen Umständen dürfen Mitarbeitende versuchen, Lieferanten in irgendeiner Weise zu nötigen. Die vertraulichen Informationen eines Lieferanten haben Anspruch auf den gleichen Schutz wie die Informationen aller anderen Dritten und dürfen erst entgegen genommen werden, nachdem eine entsprechende Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet wurde. Über die Leistungen eines Lieferanten darf niemals außerhalb des Unternehmens gesprochen werden. Einem Lieferanten des Unternehmens steht es generell frei, seine Produkte oder Dienstleistungen an jede andere Partei zu verkaufen, auch an Konkurrenten des Unternehmens. In einigen Fällen, in denen die Produkte oder Dienstleistungen nach unseren Spezifikationen entworfen, hergestellt oder entwickelt wurden, kann der Vertrag zwischen den Parteien Verkaufsbeschränkungen enthalten.

4.6 Regierungsbeziehungen

Es gehört zu den Grundsätzen des Unternehmens, sämtliche geltenden Rechtsvorschriften über den Kontakt und die Geschäfte mit Regierungsbeamten und öffentlichen Amtspersonen voll und ganz einzuhalten und sich an hohe ethische, moralische und rechtliche Maßstäbe des Geschäftsverhaltens zu halten. Zu diesem Grundsatz gehört die strikte Einhaltung sämtlicher kommunalen, bundesstaatlichen, US-Bundes-, internationalen und sonstigen geltenden Gesetze, Vorschriften und Verordnungen. Bei Fragen über Staatsbeziehungen sollten Sie sich an die Rechtsabteilung des Unternehmens wenden oder die Antibestechungsrichtlinie lesen.

4.7 Lobbyarbeit

Mitarbeitende, deren Tätigkeit im Rahmen von Lobbyarbeit die Kommunikation mit einem Mitglied oder Beschäftigten eines gesetzgebenden Organs oder mit einer öffentlichen Amtsperson oder mit einem Regierungsbeamten bei der Formulierung von Gesetzentwürfen umfasst, müssen für besagte Aktivität die vorherige schriftliche Genehmigung durch den General Counsel des Unternehmens einholen. Zu den Aktivitäten, für die diese Vorschrift gilt, gehören Besprechungen mit Gesetzgebern oder Mitarbeitenden ihres Stabs oder mit leitenden Beamten der Exekutive. Diese Vorschrift gilt ebenfalls für die Vorbereitung, Recherche und sonstigen Hintergrundaktivitäten, die zur Unterstützung der Kommunikation im Rahmen der Lobbyarbeit durchgeführt werden, selbst wenn die Kommunikation am Ende nicht erfolgt.

4.8 Regierungsaufträge

Es gehört zu den Grundsätzen des Unternehmens, sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, die für Regierungsaufträge gelten. Es ist außerdem notwendig, sämtliche Konditionen von Aufträgen für Kommunal-, Bundesstaats-, Bundes-, Auslands- oder sonstige anwendbare Regelungen einzuhalten. Die Rechtsabteilung des Unternehmens muss sämtliche Verträge mit Regierungsorganen überprüfen und genehmigen.

4.9 Freier und fairer Wettbewerb

Die meisten Länder verfügen über gut entwickelte Rechtsorgane zur Förderung und zum Schutz des freien und fairen Wettbewerbs. Das Unternehmen hat sich dazu verpflichtet, den Vorschriften und dem Geist dieser Gesetze zu folgen. Die Folgen einer Nichteinhaltung können für uns alle sehr gravierend sein.


Diese Gesetze regeln oft die Beziehungen des Unternehmens zu seinen Vertriebspartnern, Vertragshändlern und Kunden. Die Wettbewerbsgesetze betreffen in der Regel die folgenden Bereiche: Preisfestsetzungspraktiken (einschließlich der Preisspaltung), Rabatte, Verkaufskonditionen, Kreditbedingungen, Verkaufsförderungsboni, geheime Preisnachlässe, exklusive Vertragshändler- oder Vertriebspartnerschaften, Produktbündelung, Beschränkungen über die Führung konkurrierender Produkte im Angebot, Kündigung und viele andere Praktiken.


Die Wettbewerbsgesetze regeln außerdem – in der Regel sehr streng – die Beziehungen zwischen dem Unternehmen und seinen Konkurrenten. Als Faustregel kann gelten, dass Kontakte zu Konkurrenten begrenzt werden sollten und dass dabei stets Themen wie Preise oder sonstige Verkaufskonditionen, Kunden und Lieferanten gemieden werden sollten. Mitarbeitende machen womöglich unwissentlich falsche oder irreführende Aussagen hinsichtlich unserer Konkurrenten oder der Produkte unserer Konkurrenten, unserer Kunden oder Lieferanten. Die Teilnahme zusammen mit Konkurrenten in einem Fachverband oder in einer Normierungsorganisation ist akzeptabel, wenn der Verband bzw. das Organ ordnungsgemäß gegründet wurde, einen legitimen Zweck verfolgt und seine Aktivitäten auf besagten Zweck begrenzt.


Kein/e Mitarbeiter/in darf zu irgendeiner Zeit oder unter irgendwelchen Umständen eine schriftliche oder mündliche, ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung oder Abrede mit einem Konkurrenten über Preise, Rabatte, sonstige Verkaufskonditionen, Gewinne oder Gewinnspannen, Kosten, die Aufteilung von Produktmärkten oder geografischen Märkten, die Aufteilung von Kunden, Produktionsbeschränkungen, den Boykott von Kunden oder Lieferanten oder Angebote oder die Absicht einer Angebotseinreichung treffen oder über diese Themen Informationen austauschen, nicht einmal über diese Themen sprechen. In manchen Fällen können legitime Joint Ventures mit Wettbewerbern Ausnahmen von diesen Regeln zulassen, auch Käufe von oder Verkäufe an Wettbewerber in gutem Glauben können bei nicht wettbewerbsfähigen Produkten möglich sein. Die Rechtsabteilung des Unternehmens muss alle diese geplanten Vorhaben jedoch im Voraus überprüfen. Diese Verbote sind absolut und müssen strikt beachtet werden. Geheime Absprachen zwischen Konkurrenten sind gesetzwidrig und die Konsequenzen eines Verstoßes sind gravierend.


Der Geist dieser Gesetze, die auch als „Kartellgesetze“, „Wettbewerbsgesetze“, „Verbraucherschutzgesetze“ oder „Gesetze zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs“ bezeichnet werden, ist klar, aber ihre Anwendung auf bestimmte Situationen kann sehr komplex sein. Um sicherzustellen, dass das Unternehmen diese Gesetze vollständig einhält, sollte jeder von uns über Grundkenntnisse verfügen und unsere Rechtsabteilung frühzeitig einbeziehen, wenn fragwürdige Situationen eintreten.

4.10 Wirtschaftsspionage

Es ist Richtlinie des Unternehmens, nach geltendem Recht im Markt zu konkurrieren. Zu dieser Verpflichtung zur Fairness gehört es auch, die Rechte unserer Konkurrenten zu respektieren und im Wettbewerb sämtliche geltenden Gesetze zu achten.
Ziel dieser Richtlinie ist es, die Reputation des Unternehmens als legaler Wettbewerber zu erhalten und unseren Beitrag zur Integrität des Wettbewerbs auf dem Markt zu leisten. Das Unternehmen erwartet von seinen Konkurrenten, dass sie unsere Rechte auf die rechtmäßige Teilnahme am Wettbewerb auf dem Markt achten, und wir müssen ihre Rechte in gleicher Weise achten. Mitarbeitende dürfen die Informationen, Materialien, Produkte, das geistige Eigentum oder urheberrechtlich geschützte oder vertrauliche Informationen Dritter, einschließlich unserer Lieferanten, Kunden, Geschäftspartner oder Konkurrenten, weder stehlen noch gesetzwidrig verwenden.

5 VERZICHTERKLÄRUNGEN


Der Verzicht auf eine Bestimmung dieses Kodex’ für Geschäftsverhalten und Ethik für einen Executive Officer muss schriftlich durch die Geschäftsführung des Unternehmens genehmigt und unverzüglich gemäß den nachstehend beschriebenen Verfahren offengelegt werden. Jeder Verzicht auf eine Bestimmung dieses Kodex’ für Geschäftsverhalten und Ethik in Bezug auf eine/n andere/n Mitarbeiter/in muss schriftlich vom General Counsel des Unternehmens genehmigt werden.

6 DISZIPLINARMASSNAHMEN

Die in diesem Kodex für Geschäftsverhalten und Ethik behandelten Sachverhalte sind von äußerster Bedeutung für das Unternehmen und seine Geschäftspartner, und sie sind eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass das Unternehmen seine Geschäfte gemäß seinen erklärten Werten und Grundsätzen führen kann. Wir erwarten von allen unseren Mitarbeitenden, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Pflichten für das Unternehmen an diese Vorschriften halten.


Das Unternehmen ergreift geeignete Maßnahmen gegen Mitarbeitende, deren Handlungen sich als Verstöße gegen diese Richtlinie oder gegen andere Richtlinien des Unternehmens erweisen. Disziplinarmaßnahmen können unter anderem die fristlose Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses bzw. der Geschäftspartnerschaft nach alleinigem Ermessen des Unternehmens bedeuten. Ist dem Unternehmen ein Verlust entstanden, so kann es seine Rechtsmittel gegen die verantwortlichen Personen geltend machen. Bei Gesetzesverstößen kooperiert das Unternehmen ohne Einschränkungen mit den zuständigen Behörden.